Behandlungskosten

2004 wurden die Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung für gesetzlich Versicherte vom Gesetzgeber geändert.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nur noch 50% der Kosten für die ärztliche Behandlung, die Medikamente und das Verbrauchsmaterial. Die andere Hälfte der Kosten muss das Ehepaar selbst tragen.
Die Anzahl der Behandlungszyklen ist begrenzt.

Anteilige Kostenübernahme
Bei den folgenden Leistungen werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur zu 50% und für eine bestimmte Anzahl von Zyklen übernommen.

Die Kosten pro Behandlungszyklus für das behandelte Paar betragen dann jeweils (Stand 2004):

herapie

 Eigenanteil pro Zyklus

 Maximalzahl von Behandlungszyklen mit 50% Kostenbeteiligung

 Insemination im spontanen Zyklus

 ca. 100 Euro

 8

 Insemination mit hormoneller Stimulation

 ca. 500 Euro

 3

 In-Vitro-Fertilisation (IVF)

 ca. 1.500 Euro

 3

 Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

 ca. 1.800 Euro

 3

Die anteilige Kostenübernahme ist weiterhin an folgende Bedingungen geknüpft:

  • das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein
  • beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • der Anspruch auf Kostenübernahme endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes
  • beide Partner brauchen einen negativen HIV-Test
  • es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
  • es müssen spezielle Beratungen des Paares vor Behandlungsbeginn durchgeführt werden

Nach der Geburt eines Kindes entsteht der Anspruch auf die anteilige Kostenübernahme wieder neu.

Komplette Kostenübernahme:
Weiterhin übernommen werden die Kosten

  • für die Vordiagnostik
  • die Beratungsgespräche und
  • die Medikamenten- und Behandlungskosten, falls nur eine Stimulation mit Hormonen durchgeführt wird.

Keine Kostenübernahme
Nicht von den Krankenkassen getragen werden folgende Leistungen:

  • Kryokonservierung (das Einfrieren von befruchteten oder unbefruchteten Eizellen, Spermien oder Hodengewebe)
  • Laser-Hatching (Schlüpfhilfe) am Embryo
  • Akupunktursitzungen beim Embryotransfer

Private Krankenversicherungen
Bei privatversicherten Patienten ist die Kostenübernahme abhängig von den Richtlinien der jeweiligen Krankenversicherung unterschiedlich geregelt. Sie sollten daher eine verbindliche Kostenzusage ihrer Kasse einholen.