Früherkennung Zusatzleistungen

Regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung sind die wichtigsten und effektivsten Möglichkeiten, eine Krebserkrankung so früh wie möglich zu erkennen und damit oft im heilbaren Stadium zu behandeln.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantieren sie keine "Rundumversorgung".

Zahlreiche ärztliche Leistungen - gerade im Hinblick auf Früherkennung von Krankheiten - sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und dürfen daher nicht abgerechnet werden.

Die gesetzliche Untersuchung bei Prostatakrebs schreibt lediglich eine Tastuntersuchung des Arztes mit dem Finger vor. Dadurch kann jedoch nur ein Teil der Karzinome und erst in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt werden.

Für eine umfassende Vorsorge sind daher über die gesetzliche Vorsorge hinaus folgende Untersuchungen zu empfehlen:

  • Ultraschalluntersuchung über den After (transrektaler Ultraschall) zur genaueren Diagnostik der Vorsteherdrüse
  • Bestimmung des PSA-Wertes (prostataspezifisches Antigen im Blut)
  • genaue Untersuchung des Urins zur Früherkennung von Tumoren in der Harnblase
  • Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Erkennung von gutartigen und bösartigen Nierenerkrankungen

Die Kosten für diese Untersuchungen müssen die Patienten selbst zahlen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.